Ratgeber

Tierschutz - Tipps

So machen Sie eine Anzeige bei Verdacht auf einen Verstoss gegen die Tierwürde.

Verstösse gegen das Tierschutz sind Offizialdelikte und müssen von den Behörden von Amtes wegen verfolgt werden. Artikel 26 des schweizerischen Tierschutzgesetzes (TSchG) verbietet Tierquälerei. Bei der Anzeige brauchen die Behörden möglichst detaillierte Informationen. Folgende Punkte sind wichtig:

  • Name des Angeschuldigten oder Hinweis auf „unbekannt“
  • Genaue Schilderung des Sachverhaltes (inkl. Ort, Zeit, Tierart, Alter)
  • Physischer und psychischer Zustand der Tiere oder des Tieres
  • Verhalten des Tierhalters (vor, während und nach der Tat) den Tieren und Personen gegenüber
  • Evt. Nennung und Einreichung von Beweismitteln wie Berichte von Augenzeugen (mit Name und Adressen) tierärztliche Atteste, Fotos, Aufnahmen auf Tonband oder Video, Gesprächsprotokolle
  • In akuten Fällen sofort die Polizei alarmieren
  • Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft oder der Polizei einreichen
  • Tierschutzverein oder Tierschutzbeauftragten der Gemeinde oder des Kantons über Missstand informieren
Quellen/PDF

Susy Utzinger, Journalistin, Tierexpertin, Hauseigentümer Ausgabe Nr. 3, 15.02.2015