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MINERGIE: Neuerungen 2023 des Standards 2017

MINERGIE wird im September 2023 den neuen "MINERGIE Standard 2023" präsentieren.
Seit Januar 2017 ist der bestehende Standard noch gültig. Dabei bewahren sie Bewährtes und ergänzen mit neuen Wahlmodulen.Viele Hundert Gebäude wurden nach dem MINERGIE-Baustandards 2017 ausgeführt.

Gesamtenergiebilanz

Vorschau: Ab September 2023 wird es den neuen "MINERGIE Standard 2023" geben.
NEU:
- Ausnützung des Solarenergiepotentials am Gebäude
- Minimierung der Treibhausgasemissionen auch in der Erstellung
- Maximal effizienter Betrieb und fossilfreie Wärme
- Sicherstellung gutes Innenraumklima, insbesondere Hitzeschutz und Raumluft
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Bisher war es "Minergie-Standard 2017" die drei bekannten Standards Minergie, Minergie-P und Minergie-A. Neu soll mindestens ein Teil der benötigten Energie selbst erzeugt werden und die Heizung bei Neubauten muss fossilfrei betrieben werden. Ausgenommen ist die Spitzenlastdeckung. «ECO» bleibt im Jahr 2017 unverändert als Zusatz.

Planungsanforderungen

Die bisherige Anforderung der Minergie-Energiekennzahl bleibt als Grundanforderung und neu wird es als Hauptanforderung auf die Gesamtenergiebilanz ausgedehnt. Neben dem Energieaufwand für die Heizung, das Warmwasser und Elektrizität für die Haustechnikkomponenten wird neu ebenfalls der Strom für Beleuchtung und die fix eingebauten Geräte mitberücksichtigt.

Um den Energievorschriften in den Kantonen zu genügen, wird neu die Pflicht zur Eigenstromerzeugung für Minergiestandards aufgenommen. Pro Quadratmeter Energiebezugsfläche (beheizte Geschossfläche) ist eine Stromerzeugung von mindestens 10 W Leistung zu installieren.

Der selbst erzeugte Strom kann innerhalb der Gesamtenergiebilanz wieder angerechnet werden, wobei der direkt selbst verbrauchte Strom voll abzugsfähig ist. Bei dem in das Netz zurückgespeisten Strom werden maximal 40 Prozent davon angerechnet. So muss im Sommer und zu Spitzenzeiten über die Mittagszeit viel Strom ins Netz abgegeben und dort gespeichert werden, damit dieser nachts oder im Winter wieder an die Haushalte abgegeben werden kann.

Die Minergie-Energiekennzahl ergibt sich aus der Summe des Energiebedarfs für Heizung, Warmwasser und Elektrizität, mit Abzug der Eigenproduktion am Gebäude. Für den Basisstandard liegt die Anforderung für EFH und MFH Neubauten bei 55 kWh pro Quadratmeter und Jahr. Minergie-P-Bauten müssen einen Wert von 50 kWh/m2a erreichen und Minergie-A-Objekte bis zu 35 kWh/m2a.

Zusatzmodule

Minergie bleibt in seiner Basis ein Standard, der auf Planungswerten beruht. Da oftmals bei allgemeinen Baumängel direkt mit dem Minergie-Label verbunden wurde, entwickelt Minergie den Zusatz «Minergie-Qualitätssystem Bau» (MQS Bau). Somit werden innerhalb von MQS Bau die Ausführung sowie die Inbetriebnahme enger begleitet und überprüft. Bauherrschaften erhalten so Gewähr, dass der Standard wirklich umgesetzt wird.

Bauten über 2000 m2 Energiebezugsfläche und alle Minergie-A-Objekte müssen dann mit einem Messsystem ausgerüstet werden. Das freiwillige Zusatzprodukt «MQS-Betrieb» geht etwas weiter. Dabei werden innerhalb des Monitorings alle Energieflüsse gemessen, gespeichert und in geeigneter Form visualisiert. Das ermöglicht eine laufende Betriebsoptimierung und Massnahmen können bei Unregelmässigkeiten frühzeitig ergriffen werden.

Gültigkeit der neuen Standards

Seit dem Januar 2017 gelten die neuen Standards und Anforderungen. Bereits in Planung befindliche Objekte können jedoch bis zum 30. Juni 2017 nach den bis Ende 2016 geltenden Reglementen eingereicht werden und in begrünten Fällen bis Ende 2017. Eine Ausnahme muss aber bis Mitte Jahr bei der Zertifizierungsstelle beantragt werden. Ab dem 1. Januar 2018 können dann nur noch Projekte nach dem neuen Minergie Reglement eingereicht werden.

Quellen/PDF

Vorschau neuer Minergie-Standard 2023; Fachplaner-Info vom 9. März 2023
Bild und Text: MINERGIE 2017

Text: Hauseigentümer, Ausgabe Nr. 22, 2016